Dr. Klaus Etzler, Leitender Arzt Thyssen Krupp AG
Der Direktor des Influenza-Programms der WHO erklärte im März 2005: „Im schlimmsten Fall kann
eine Influenza-Pandemie bis zu 100 Mio. Menschen das Leben kosten… Eine Gefahrenkonstellation wie
jetzt hat es bisher noch nie gegeben.“ Da ein kurzfristiges Eintreten einer Pandemie nicht
ausgeschlossen werden kann, wurde bei der TKAG bereits im August 2005 vorstandsseitig eine
Vorsorgeplanung beschlossen.
Bei der Planung wurde von einer Erkrankungsrate von einem Drittel aller Mitarbeiter
ausgegangen. Allein für den Standort Deutschland würden dann bei der TKAG ca. 25.000 Mitarbeiter
erkranken und ohne Therapie ca. 750 Mitarbeiter versterben. Es ist also unstrittig, sollte der
Worst-Case-Fall eintreten, so muss ein Großunternehmen auf diese Situation vorbereitet sein.
Hauptziel der Pandemie-Planung ist es, den Mitarbeiter zu schützen. Es gilt menschliches Leid
zu verhindern, was sich in der Reduzierung der Erkrankungsrate, der Klinikeinweisungen bis hin zu
den Todesfällen zeigen wird. Darüber hinaus soll der wirtschaftliche Schaden für das Unternehmen
begrenzt werden, z. B. durch operative Umstellungen von Konzentrationen auf weniger Standorte,
Einschränkung der Produktion oder Dienstleistung oder Einrichtung von Heimarbeitplätzen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Pandemie-Planung sind die allgemeinen Vorsorgemaßnamen, denn
die Verhinderung einer Infektion muss einen höheren Stellenwert haben als die begrenzten
therapeutischen Möglichkeiten in einem Erkrankungsfall. So sind Handzettel vorbereitet worden, die
über die Krankheit informieren, Empfehlungen zur Vermeidung von Ansteckung geben und das Verhalten
bei einer Erkrankung regeln. Diese Aufklärung und Beratung soll zu einer Vertrauensbildung bei den
Mitarbeitern führen, damit es im Falle einer Pandemie nicht zu Überreaktionen bis hin zur Panik
kommt. Der Mitarbeiter muss vermittelt bekommen, dass sich das Unternehmen um ihn kümmert.
Eine weitere wichtige Vorsorgemaßnahme ist die Körperschutzartikelbeschaffung durch das
Unternehmen. Der Mitarbeiter muss wissen, bei welcher Tätigkeit er welche Maske oder zusätzlich
Schutzbrille, Schutzhandschuhe und Schutzkittel tragen muss. Der Umgang mit Desinfektionsmitteln
auch für das Reinigungspersonal muss bekannt sein. An den größeren Standorten, wo eigene
Betriebsärztliche Dienste bestehen, ist das ärztliche Personal zu schulen und die Versorgung von
Influenza-Erkrankten zu regeln.
Durch Vorstandsanweisung wurde alle Segmente aufgefordert, für jeden einzelnen Standort zu
prüfen, ob im Pandemie-Fall die Produktion bzw. Dienstleistung ganz, teilweise oder nicht
eingestellt werden kann, d. h. wie viel Mitarbeiter pro Standort anwesend sein müssen. Das
beinhaltet auch die Empfehlung, Kantinen und Berufsbildungseinrichtungen zu schließen, keine
Versammlungen abzuhalten und Dienstreisen nur im Ausnahmefall durchzuführen.
Für die Konzernleitung und die Segmente wurden Krisenstäbe namentlich benannt. Auf Konzern-
und Segmentebene wurden Arbeitskreise eingerichtet, die die regional variierenden Maßnahmen
festlegen und über die Umsetzung berichten. In den Arbeitsschuss-Ausschüssen und in der
Werkszeitung wurde über die Planung informiert.
Bereits bei Beginn der Planung im August 2005 hat der Vorstand die Bestellung einer
ausreichenden Menge des Neuraminidasehemmers Tamiflu freigegeben. Nach dem jeweiligen Bedarf der
einzelnen Standorte ist bereits eine Konfektionierung vorgenommen worden. Das Medikament darf nur
nach ärztlicher Anweisung ausgegeben werden, d. h. bei Eintritt der Pandemie wird zusätzlich ein
ständig ärztlich besetztes Krisentelefon vorhanden sein.
Das die Erkrankung plötzlich auftritt und somit auch während der Arbeit, muss sichergestellt
sein, dass zusätzlich geschultes Hilfspersonal und auch geeignete Isolier-Räume zur Verfügung
stehen. An den größeren Standorten wurden freiwillige Pandemiehelfer gewonnen und ausgebildet, die
als „verlängerter Arm“ des Betriebsärztlichen Dienstes u. a. Messung der Körpertemperatur, Ausgabe
von Masken und Desinfektionsmitteln oder nach Rücksprache mit dem Arzt die Medikamentenausgabe
vornehmen sollen. Darüber hinaus werden sie beim Krankentransport behilflich sein.
Überall dort, wo Betriebsärztliche Dienststellen bestehen, werden die Ärzte vorbereitet, auch
die normale ambulante medizinische Versorgung der Mitarbeiter zu übernehmen. D. h. die Übernahme
der Funktion des Hausarztes, da davon auszugehen ist, dass die normale hausärztliche Versorgung
zusammenbrechen wird. Auch die erweiterte Versorgung verunfallter Mitarbeiter wird erforderlich
werden, da auch die Krankenhäuser für eine normale Versorgung nicht mehr vollfunktionsfähig sein
werden. Die betriebsärztliche Versorgung wird rund um die Uhr stattfinden.
Ferner wurde bei der Planung berücksichtigt, dass die erste Pandemiewelle einen Zeitraum von
ca. 6 Wochen dauern wird. In dieser Zeit wird keine spezielle Influenza-Impfung zu Verfügung stehen
und das auch z. Zt. empfohlene Medikament garantiert keinen vollständigen Schutz. Daher kommt den
allgemeinen Vorsorgemaßnahmen eine hohe Priorität zu. Wir erwarten durch die Umsetzung der
Pandemie-Planung eine Reduktion der Erkrankungsrate von 30 % auf 15 %, eine Reduktion der
Klinikeinweisungen von 15 % auf 5 % und eine Reduktion der Letalität von 3% auf 0,5 %, was aber
trotzdem für den Standort Deutschland ca. 125 Todesfälle bedeuten würde.
Sollte die WHO Deutschland in naher Zukunft zum Pandemiegebiet erklären, so ist die TKAG
darauf gut vorbereitet, da wir unsere Pandemie-Planung weitestgehend abgeschlossen haben.
Die Krisenstäbe haben ihre Arbeit aufgenommen, die Segmentarbeitskreise haben ihre
standortspezifischen Maßnahmen festgelegt, in den Arbeitsschutz-Ausschüssen und in der
Werkzeitung ist für das Thema Influenza-Pandemie sensibilisiert und berichtet worden, was
auch fortgesetzt wird.
Wer den jüngsten Bericht der Arbeitsgruppe Biologische Gefahren der Schutzkommission beim
Bundesminister des Inneren kennt, wird verstehen, dass es bei dieser Thematik nicht um Panikmache
geht, sondern dass die Verhinderung einer menschlichen Katastrophe und eines immensen betriebs- und
damit auch volkswirtschaftlichen Schaden uns alle zum Handeln auffordert.