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Pandemie-Planung bei der ThyssenKrupp AG


Dr. Klaus Etzler, Leitender Arzt ThyssenKrupp AG

Juni 2007

Experten sind sich sicher, dass in den nächsten Jahren eine weltweite Influenza-Pandemie ausbrechen wird. Die Wahrscheinlichkeit einer solchen Pandemie innerhalb der nächsten dreißig Jahre wird mit 90 % angegeben.

 


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Dr. Klaus Etzler, Leitender Arzt Thyssen Krupp AG

Der Direktor des Influenza-Programms der WHO erklärte im März 2005: „Im schlimmsten Fall kann eine Influenza-Pandemie bis zu 100 Mio. Menschen das Leben kosten… Eine Gefahrenkonstellation wie jetzt hat es bisher noch nie gegeben.“ Da ein kurzfristiges Eintreten einer Pandemie nicht ausgeschlossen werden kann, wurde bei der TKAG bereits im August 2005 vorstandsseitig eine Vorsorgeplanung beschlossen.

Bei der Planung wurde von einer Erkrankungsrate von einem Drittel aller Mitarbeiter ausgegangen. Allein für den Standort Deutschland würden dann bei der TKAG ca. 25.000 Mitarbeiter erkranken und ohne Therapie ca. 750 Mitarbeiter versterben. Es ist also unstrittig, sollte der Worst-Case-Fall eintreten, so muss ein Großunternehmen auf diese Situation vorbereitet sein.

Hauptziel der Pandemie-Planung ist es, den Mitarbeiter zu schützen. Es gilt menschliches Leid zu verhindern, was sich in der Reduzierung der Erkrankungsrate, der Klinikeinweisungen bis hin zu den Todesfällen zeigen wird. Darüber hinaus soll der wirtschaftliche Schaden für das Unternehmen begrenzt werden, z. B. durch operative Umstellungen von Konzentrationen auf weniger Standorte, Einschränkung der Produktion oder Dienstleistung oder Einrichtung von Heimarbeitplätzen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Pandemie-Planung sind die allgemeinen Vorsorgemaßnamen, denn die Verhinderung einer Infektion muss einen höheren Stellenwert haben als die begrenzten therapeutischen Möglichkeiten in einem Erkrankungsfall. So sind Handzettel vorbereitet worden, die über die Krankheit informieren, Empfehlungen zur Vermeidung von Ansteckung geben und das Verhalten bei einer Erkrankung regeln. Diese Aufklärung und Beratung soll zu einer Vertrauensbildung bei den Mitarbeitern führen, damit es im Falle einer Pandemie nicht zu Überreaktionen bis hin zur Panik kommt. Der Mitarbeiter muss vermittelt bekommen, dass sich das Unternehmen um ihn kümmert.

Eine weitere wichtige Vorsorgemaßnahme ist die Körperschutzartikelbeschaffung durch das Unternehmen. Der Mitarbeiter muss wissen, bei welcher Tätigkeit er welche Maske oder zusätzlich Schutzbrille, Schutzhandschuhe und Schutzkittel tragen muss. Der Umgang mit Desinfektionsmitteln auch für das Reinigungspersonal muss bekannt sein. An den größeren Standorten, wo eigene Betriebsärztliche Dienste bestehen, ist das ärztliche Personal zu schulen und die Versorgung von Influenza-Erkrankten zu regeln.

Durch Vorstandsanweisung wurde alle Segmente aufgefordert, für jeden einzelnen Standort zu prüfen, ob im Pandemie-Fall die Produktion bzw. Dienstleistung ganz, teilweise oder nicht eingestellt werden kann, d. h. wie viel Mitarbeiter pro Standort anwesend sein müssen. Das beinhaltet auch die Empfehlung, Kantinen und Berufsbildungseinrichtungen zu schließen, keine Versammlungen abzuhalten und Dienstreisen nur im Ausnahmefall durchzuführen.

Für die Konzernleitung und die Segmente wurden Krisenstäbe namentlich benannt. Auf Konzern- und Segmentebene wurden Arbeitskreise eingerichtet, die die regional variierenden Maßnahmen festlegen und über die Umsetzung berichten. In den Arbeitsschuss-Ausschüssen und in der Werkszeitung wurde über die Planung informiert.

Bereits bei Beginn der Planung im August 2005 hat der Vorstand die Bestellung einer ausreichenden Menge des Neuraminidasehemmers Tamiflu freigegeben. Nach dem jeweiligen Bedarf der einzelnen Standorte ist bereits eine Konfektionierung vorgenommen worden. Das Medikament darf nur nach ärztlicher Anweisung ausgegeben werden, d. h. bei Eintritt der Pandemie wird zusätzlich ein ständig ärztlich besetztes Krisentelefon vorhanden sein.

Das die Erkrankung plötzlich auftritt und somit auch während der Arbeit, muss sichergestellt sein, dass zusätzlich geschultes Hilfspersonal und auch geeignete Isolier-Räume zur Verfügung stehen. An den größeren Standorten wurden freiwillige Pandemiehelfer gewonnen und ausgebildet, die als „verlängerter Arm“ des Betriebsärztlichen Dienstes u. a. Messung der Körpertemperatur, Ausgabe von Masken und Desinfektionsmitteln oder nach Rücksprache mit dem Arzt die Medikamentenausgabe vornehmen sollen. Darüber hinaus werden sie beim Krankentransport behilflich sein.

Überall dort, wo Betriebsärztliche Dienststellen bestehen, werden die Ärzte vorbereitet, auch die normale ambulante medizinische Versorgung der Mitarbeiter zu übernehmen. D. h. die Übernahme der Funktion des Hausarztes, da davon auszugehen ist, dass die normale hausärztliche Versorgung zusammenbrechen wird. Auch die erweiterte Versorgung verunfallter Mitarbeiter wird erforderlich werden, da auch die Krankenhäuser für eine normale Versorgung nicht mehr vollfunktionsfähig sein werden. Die betriebsärztliche Versorgung wird rund um die Uhr stattfinden.

Ferner wurde bei der Planung berücksichtigt, dass die erste Pandemiewelle einen Zeitraum von ca. 6 Wochen dauern wird. In dieser Zeit wird keine spezielle Influenza-Impfung zu Verfügung stehen und das auch z. Zt. empfohlene Medikament garantiert keinen vollständigen Schutz. Daher kommt den allgemeinen Vorsorgemaßnahmen eine hohe Priorität zu. Wir erwarten durch die Umsetzung der Pandemie-Planung eine Reduktion der Erkrankungsrate von 30 % auf 15 %, eine Reduktion der Klinikeinweisungen von 15 % auf 5 % und eine Reduktion der Letalität von 3% auf 0,5 %, was aber trotzdem für den Standort Deutschland ca. 125 Todesfälle bedeuten würde.

Sollte die WHO Deutschland in naher Zukunft zum Pandemiegebiet erklären, so ist die TKAG darauf gut vorbereitet, da wir unsere Pandemie-Planung weitestgehend abgeschlossen haben.

Die Krisenstäbe haben ihre Arbeit aufgenommen, die Segmentarbeitskreise haben ihre standortspezifischen Maßnahmen festgelegt, in den Arbeitsschutz-Ausschüssen und  in der Werkzeitung ist für das Thema Influenza-Pandemie sensibilisiert  und berichtet worden, was auch fortgesetzt wird.

Wer den jüngsten Bericht der Arbeitsgruppe Biologische Gefahren der Schutzkommission beim Bundesminister des Inneren kennt, wird verstehen, dass es bei dieser Thematik nicht um Panikmache geht, sondern dass die Verhinderung einer menschlichen Katastrophe und eines immensen betriebs- und damit auch volkswirtschaftlichen Schaden uns alle zum Handeln auffordert.

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